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   VG Berlin, 02.10.2015 - 4 K 86.13   

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https://dejure.org/2015,26707
VG Berlin, 02.10.2015 - 4 K 86.13 (https://dejure.org/2015,26707)
VG Berlin, Entscheidung vom 02.10.2015 - 4 K 86.13 (https://dejure.org/2015,26707)
VG Berlin, Entscheidung vom 02. Oktober 2015 - 4 K 86.13 (https://dejure.org/2015,26707)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Deutsche Telekom: Einzahlung in die Postbeamtenversorgungskasse wird nicht gemindert

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Deutsche Telekom - Einzahlung in die Postbeamtenversorgungskasse wird nicht gemindert

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Telekom AG erhält keinen Nachlass auf Beiträge zu Post-Beamtenpensionen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Deutsche Telekom darf Beitragseinzahlungen in Postbeamtenversorgungskasse nicht mindern - Streitige Zahlungen für Deutsche Telekom weder unzumutbar noch Existenz gefährdend

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2005 - 8 S 314/03

    Zum Anspruch auf Ermäßigung des Wasserentnahmeentgelts für die Entnahme von

    Auszug aus VG Berlin, 02.10.2015 - 4 K 86.13
    Auch soweit die Klägerin wegen der Unzumutbarkeit der Belastung unter Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit auf die Rechtsprechung des VGH Mannheim (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 2. Oktober 2001 - 8 S 399/01 -, Rn. 31, juris,; Urteil vom 6. Dezember 2005 - 8 S 314/03 -, Rn. 16ff., juris) zum Wasserentnahmeentgelt im Land Baden-Württemberg nach der - ehemaligen - Vorschrift des § 17d Abs. 2 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG BW) abstellt, kann ihr nicht gefolgt werden.

    Nach der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschrift sowie der damaligen ständigen Verwaltungspraxis war bei einer Einzelfallbetrachtung im Sinne einer "Faustformel" eine erhebliche Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit bei einer Minderung des Gewinns um größenordnungsmäßig 5 % anzunehmen (Urteil vom 6. Dezember 2005, a.a.O., Rn. 17).

    Denn der Verwaltungsgerichtshof legt als Maßstab für die behördliche Entscheidung über die Ermäßigung des Wasserentnahmeentgelts die damaligen Verwaltungspraxis einschließlich der zu § 17 d WG BW ergangenen Verwaltungsvorschriften an, von denen die Behörde ohne vernünftigen Grund nicht habe abweichen dürfen (VGH Mannheim, Urteil vom 6. Dezember 2005, a.a.O., Rn. 17).

  • BVerwG, 20.05.2015 - 6 C 5.14

    Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost müssen die Kosten der

    Auszug aus VG Berlin, 02.10.2015 - 4 K 86.13
    Der auf die Klägerin entfallende Teil des Sondervermögens sollte in einem "Gesamtpaket" (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Mai 2015 - BVerwG 6 C 5.14 -, Rn. 54, juris) unter Einschluss von Beamten, Infrastruktur, aber auch Verbindlichkeiten in den Wettbewerb entlassen werden.

    Sonderbelastungen, insbesondere nachträglich auferlegte (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2006 - BVerwG 6 C 22.04 -, Rn. 44, juris), dürfen lediglich nicht zu unverhältnismäßigen Wettbewerbsnachteilen führen (BVerwG, Urteil vom 20. Mai 2015 - BVerwG 6 C 5.14 -, Rn. 52, juris).

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus VG Berlin, 02.10.2015 - 4 K 86.13
    Selbst wenn die Klägerin ohne Rücksicht auf die vom Bund an ihr gehaltenen Anteile grundsätzlich grundrechtsfähig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03 u.a. -, Rn. 71 f., juris), kann sie sich doch - ohne dass es hierauf ankommt - in Bezug auf die Verpflichtung zu Leistungen zur Postbeamtenversorgungskasse nicht auf eine grundrechtlich geschützte Position berufen.
  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Auszug aus VG Berlin, 02.10.2015 - 4 K 86.13
    Diese verlangt, dass die Schwere des Eingriffs bei der Gesamtabwägung nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe stehen darf (BVerfG, Beschluss vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 -, Rn. 88, juris, st. Rspr.; Hillgruber, in: Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, 3. Aufl. 2011, § 201 Rn. 72).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus VG Berlin, 02.10.2015 - 4 K 86.13
    Angesichts der Funktion der in Art. 14 Abs. 1 GG geregelten Eigentumsgarantie, den Bestand der durch die Rechtsordnung anerkannten einzelnen Vermögenswerte gegenüber Maßnahmen der öffentlichen Gewalt zu bewahren, ist eine Berührung dieser Grundrechtsgewährleistung ebenfalls nicht ersichtlich (vgl. zur Künstlersozialabgabe BVerfG, Beschluss vom 8. April 1997 - 2 BvR 909/82 u.a. -, Rn. 115f., juris).
  • BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 1673/03

    Verminderungen der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen zur Bildung einer

    Auszug aus VG Berlin, 02.10.2015 - 4 K 86.13
    Vielmehr umfasst die im Wege der Beleihung übertragene Position eines Dienstherren auch Verantwortung, insbesondere die gemäß Art. 33 Abs. 5 GG als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums angesehene Verpflichtung des Dienstherrn zur Alimentierung seiner Beamten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2007 - 2 BvR 1673/03 u.a. -, Rn. 39, juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 17.05.2006 - 6 C 22.04

    Bundesgrenzschutz; Bahnpolizei; Bundespolizei; Deutsche Bahn AG;

    Auszug aus VG Berlin, 02.10.2015 - 4 K 86.13
    Sonderbelastungen, insbesondere nachträglich auferlegte (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2006 - BVerwG 6 C 22.04 -, Rn. 44, juris), dürfen lediglich nicht zu unverhältnismäßigen Wettbewerbsnachteilen führen (BVerwG, Urteil vom 20. Mai 2015 - BVerwG 6 C 5.14 -, Rn. 52, juris).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

    Auszug aus VG Berlin, 02.10.2015 - 4 K 86.13
    Gleichzeitig geht es um eine Vorteilsabschöpfung für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Leistung (BVerfG, Beschluss vom 7. November 1995 - 2 BvR 413/88, 2 BvR 1300/93 -, Rn. 132 m.w.N., Rn. 155, juris).
  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 12.13

    Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; Bieterverfahren; Grundstück; Verkauf;

    Auszug aus VG Berlin, 02.10.2015 - 4 K 86.13
    Unbestimmte Rechtsbegriffe sind grundsätzlich gerichtlich voll überprüfbar (BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - BVerwG 7 C 12.13 -, Rn. 33, juris.).
  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Auszug aus VG Berlin, 02.10.2015 - 4 K 86.13
    Soweit als Einschränkung der Überprüfbarkeit ein Beurteilungsspielraum in der Rechtsprechung anerkannt ist, kommt allenfalls die Rechtsfigur eines verwaltungspolitischen Spielraums (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1967 - BVerwG VI C 58.65 -, Rn. 52 f. -, juris) in Betracht.
  • BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 734/13

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners -

  • VGH Baden-Württemberg, 02.10.2001 - 8 S 399/01

    Ermäßigung des Wasserentnahmeentgeltes

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2017 - 1 B 27.15

    Zur Verminderung der aus § 16 Abs 1 S 1 PostPersRG resultierenden

    Der Senat tritt insoweit der Auffassung des Verwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 2. Oktober 2015 - 4 K 86.13 - juris Rn. 56) bei, dass das günstigste Ergebnis auf der Rechtsfolgenseite (Verminderung der Beitragspflicht "bis zu einer marktüblichen Belastung eines vergleichbaren Unternehmens") nicht gleichzeitig Tatbestandsmerkmal sein kann, welches die Rechtsfolge erst eröffnet.
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